Compliance

Nach dem Cyberangriff: Beweise sichern, Behörden einschalten, richtig kommunizieren

Die ersten Stunden nach einem Cyberangriff entscheiden über die Aufklärung. Beweissicherung, Meldepflichten, Behördenkontakte und Kommunikation im Überblick.

Aktualisiert am 01.09.2026Lesezeit 7 Min.

Die Bitkom-Studie zum Wirtschaftsschutz 2026 enthält eine Zahl, die für den Ernstfall wichtiger ist als der Milliardenschaden: 29 Prozent der betroffenen Unternehmen vermuten einen Angriff, können ihn aber nicht belegen. Vor einem Jahr waren es 10 Prozent. Und 68 Prozent derjenigen, die ihren Vorfall aufklären konnten, taten das über Log-Dateien.

Zusammengenommen heißt das: Die Aufklärung entscheidet sich an Daten, die entweder in den ersten Stunden gesichert werden oder für immer weg sind. Dieser Beitrag beschreibt, was in dieser Phase zu tun ist, welche Meldungen wohin gehen und welche Fehler am teuersten sind.

Für den technischen Wiederanlauf gibt es getrennte Anleitungen: den Ransomware-Notfallplan für KMU und das IT-Notfallhandbuch. Hier geht es um das, was daneben und parallel laufen muss.

Die erste Stunde: trennen, nicht löschen

Der teuerste Fehler nach einem Angriff ist gut gemeint. Jemand setzt den befallenen Rechner sofort neu auf, um schnell wieder arbeiten zu können. Damit sind alle Spuren vernichtet: der Weg des Angreifers, der Zeitpunkt des Erstzugriffs, die Frage, ob Daten abgeflossen sind. Ohne diese Antworten lässt sich später weder gegenüber der Aufsichtsbehörde noch gegenüber der Versicherung etwas belegen.

Die richtige Reihenfolge in der ersten Stunde:

Trennen, nicht ausschalten. Netzwerkkabel ziehen, WLAN deaktivieren, betroffene Systeme isolieren. Das Gerät bleibt eingeschaltet. Beim Herunterfahren geht der Arbeitsspeicher verloren, und dort liegen oft die aussagekräftigsten Spuren.

Zugänge von außen schließen. VPN-Zugänge, Fernwartungszugänge und externe Anmeldungen deaktivieren, Passwörter zentraler Konten zurücksetzen. Das gilt besonders für Administratorkonten und Dienstkonten.

Protokolle sofort sichern. Logs von Firewall, Servern, Virenschutz und Microsoft 365 an einen sicheren Ort kopieren, bevor sie rotieren oder gelöscht werden. Das ist der Punkt, an dem am häufigsten Zeit verloren geht, weil niemand weiß, wo diese Daten liegen.

Beobachtungen mitschreiben. Wer hat wann was bemerkt, welche Meldung stand auf dem Bildschirm, wann wurde welche Maßnahme ergriffen. Ein einfaches Protokoll mit Uhrzeiten. Es wird für Behörden, Versicherung und die eigene Aufarbeitung gebraucht und lässt sich später nicht rekonstruieren.

Drei Spuren, die parallel laufen

Nach der Sofortsicherung laufen drei Vorgänge nebeneinander. Sie haben unterschiedliche Fristen und unterschiedliche Adressaten, und keiner davon wartet auf die technische Wiederherstellung.

SpurAdressatFristZweck
Datenschutzzuständige Landesdatenschutzbehörde72 Stunden ab Kenntnis (Art. 33 DSGVO)gesetzliche Meldepflicht bei personenbezogenen Daten
StrafverfolgungZentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtskeine Frist, aber je früher desto besserBeratung, Spurensicherung, Strafverfolgung
VersicherungCyberversicherer beziehungsweise Makleroft unverzüglich, laut PoliceDeckung sichern, Dienstleister freigeben lassen

Dazu kommt für Unternehmen im Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie eine eigene, deutlich engere Meldekette an das BSI mit einer Erstmeldung binnen 24 Stunden. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klärt der Beitrag zu den NIS2-Pflichten für KMU.

Datenschutz: die 72 Stunden

Die Frist beginnt mit der Kenntnis von der Verletzung, nicht mit der abgeschlossenen Aufklärung. Gemeldet wird an die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Wichtig für die Praxis: Eine Meldung ist auch dann abzugeben, wenn noch nicht alles bekannt ist. Die DSGVO sieht ausdrücklich vor, dass Informationen schrittweise nachgereicht werden können. Wer wartet, bis alles geklärt ist, verpasst die Frist und muss die Verzögerung zusätzlich begründen.

Zu melden ist unter anderem, welche Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind und wie viele Personen ungefähr. Genau hier zahlt sich die Beweissicherung aus. Wer nicht belegen kann, worauf zugegriffen wurde, muss vom größtmöglichen Umfang ausgehen. Was sonst noch zu den laufenden Pflichten gehört, steht im Beitrag zu den DSGVO-Pflichten für KMU.

Quelle: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

Polizei: die ZAC einschalten

Jedes Landeskriminalamt betreibt eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Unternehmen. Sie ist kostenfrei, berät auch vor einer förmlichen Anzeige und kennt die aktuellen Angriffsmuster.

Der praktische Nutzen wird unterschätzt. In der Bitkom-Studie haben 50 Prozent aller befragten Unternehmen bei der Aufklärung Unterstützung von Behörden erhalten, nach 35 Prozent im Vorjahr und 24 Prozent zwei Jahre zuvor. Die Zurückhaltung aus Sorge vor Reputationsschäden ist überholt, und die Behörden sehen oft auf einen Blick, mit welcher Angriffswelle man es zu tun hat.

Versicherung: die Reihenfolge einhalten

Cyberpolicen enthalten fast immer eigene Obliegenheiten: unverzügliche Meldung, Abstimmung vor der Beauftragung externer Dienstleister, teils vorgegebene Partner für Forensik und Wiederherstellung. Wer zuerst einen Dienstleister beauftragt und danach meldet, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Was eine solche Police leistet und wo die typischen Ausschlüsse liegen, ordnet der Beitrag zur Cyberversicherung für KMU ein.

Kommunikation: früh, sachlich, aus einer Hand

Die Kommunikation wird regelmäßig unterschätzt, weil sie technisch nicht dringlich wirkt. Sie entscheidet aber darüber, wie der Vorfall in Erinnerung bleibt.

Intern zuerst. Die Belegschaft merkt sofort, dass etwas nicht stimmt. Ohne Information entstehen Gerüchte, und Mitarbeitende beantworten Kundenanfragen nach eigenem Gutdünken. Eine kurze, ehrliche Information mit klarer Ansage, wer nach außen spricht, verhindert das.

Eine Stimme nach außen. Eine benannte Person, in kleineren Unternehmen die Geschäftsführung. Alle Anfragen laufen dort zusammen.

Sachlich statt beschwichtigend. Was bekannt ist, was nicht bekannt ist, was gerade getan wird, wann die nächste Information kommt. Aussagen wie „es sind keine Daten abgeflossen" sind in der Frühphase fast immer ungedeckt und werden später zum Problem.

Betroffene Partner aktiv informieren. 21 Prozent der betroffenen Unternehmen berichten in der Studie, dass ihr Vorfall auch andere Unternehmen getroffen hat. Wenn Ihre Systeme mit denen von Kunden oder Lieferanten verbunden sind, gehört eine Warnung zu den ersten Schritten, nicht zu den letzten.

Wiederaufbau: nicht in dieselbe Lücke hinein

Der Wiederanlauf beginnt erst, wenn geklärt ist, wie der Angreifer hereingekommen ist. Wer die Systeme aus dem Backup zurückholt und die Ursache offen lässt, holt sich denselben Angriff ein zweites Mal, oft innerhalb weniger Wochen.

  1. Isolieren und sichern
    Betroffene Systeme vom Netz trennen, aber eingeschaltet lassen. Externe Zugänge schließen, Passwörter zentraler und privilegierter Konten zurücksetzen, Protokolle an einen sicheren Ort kopieren.
  2. Lagebild und Protokoll anlegen
    Wer hat wann was bemerkt, welche Systeme sind betroffen, welche Daten liegen dort. Alles mit Uhrzeiten mitschreiben. Dieses Protokoll ist die Grundlage für Behörden, Versicherung und Aufarbeitung.
  3. Meldungen parallel starten
    Datenschutzaufsicht innerhalb von 72 Stunden, ZAC des Landeskriminalamts, Cyberversicherung nach den Fristen der Police. Bei NIS2-Pflicht zusätzlich die Erstmeldung an das BSI binnen 24 Stunden.
  4. Kommunikation ordnen
    Belegschaft informieren, eine Stimme nach außen festlegen, betroffene Kunden und Partner aktiv warnen. Nur belegte Aussagen treffen und den nächsten Informationszeitpunkt nennen.
  5. Ursache klären, bevor wiederhergestellt wird
    Einstiegspunkt und Ausbreitungsweg bestimmen. Erst danach aus sauberen Sicherungen zurückspielen, sonst kommt der Angreifer über dieselbe Lücke zurück. Vor dem Zurückspielen prüfen, ob die Sicherung selbst unbelastet ist.
  6. Nacharbeit verbindlich machen
    Die gefundene Ursache in eine konkrete Maßnahme übersetzen, mit Verantwortlichem und Termin. Häufig sind es Erkennung, Zugriffsrechte oder ein offener Fernzugang, also genau die Punkte, die auch die Bitkom-Studie als Hauptursachen nennt.

Quelle: BSI: Top 10 Ransomware-Maßnahmen

Einordnung

Ein Vorfall ist unangenehm, aber beherrschbar. Was ihn teuer macht, sind die Entscheidungen der ersten Stunden: das voreilige Neuaufsetzen, die verpasste Frist, die Zusage an einen Kunden, die sich später als falsch herausstellt.

Alle drei Fehler entstehen unter Druck und ohne Vorbereitung. Deshalb ist der wirksamste Teil dieses Beitrags nicht der Ablauf selbst, sondern die Empfehlung, ihn vorher aufzuschreiben: drei Telefonnummern, eine benannte Person für die Kommunikation, ein Blatt Papier mit der Reihenfolge. Das kostet eine Stunde und ist im Ernstfall der Unterschied zwischen einem dokumentierten Vorfall und einer Vermutung.

Wenn Sie diesen Ablauf für Ihr Unternehmen festlegen wollen, bevor Sie ihn brauchen, sprechen Sie uns an. ITCC erarbeitet ihn gemeinsam mit Ihnen und hinterlegt ihn so, dass er auch ohne funktionierende IT verfügbar ist.

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